BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Beteiligungsgesellschaft, Firmen

Beteiligungsgesellschaft (holding)

Firmen, deren TĂ€tigkeit darauf ausgerichtet ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zĂ€hlen in Deutschland zu den Finanzunternehmen; siehe § 1, Abs. 3, . 1 KWG. Sie bedĂŒrfen der Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht. Siehe Fusionsanzeige, Hands-on-Prinzip, Private Equity Fund, Staatsfonds, Window on Technology.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen