BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Beteiligungsofferten (partnership bids)
Ăffentliche Angebote (an jedermann), sich an einer Firma als Gesellschafter zu beteiligen. Obwohl schon lĂ€nger gefordert, unterliegen solche Offerten bis anhin keiner Prospektpflicht; sie entziehen sich damit der Ăberwachung durch die Aufsichtsbehörden. -Wer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben, hat dies gemĂ€ss Vorschrift in § 2c, Abs. 1 KWG der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank unverzĂŒglich anzuzeigen.

