BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bilanzpolizei
Mit der Inkraftsetzung des Bilanzkontrollgesetzes am 1. Juli 2005 prĂŒft die neu eingerichtete und privatrechtlich organisierte Deutsche PrĂŒfstelle fĂŒr Rechnungslegung e.V. (DPR) auf Verdacht oder stichprobenartig die AbschlĂŒsse von börsennotierten Unternehmen. Kooperieren Unternehmen nicht mit der so genannten Bilanzpolizei, prĂŒft auf der zweiten Stufe die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Grundlage der PrĂŒfungen sind die Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS.

