BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
BörsengeschĂ€ftsfĂŒhrung (stock exchange management)
In Deutschland Personen, denen die Leitung einer örtlichen Börse obliegt. Die Aufgaben sind vor allem Zulassen bzw. Ausschliessen von Börsenmitgliedern und Besuchern, Regelung von Organisation und GeschĂ€ftsablĂ€ufen sowie Entscheidungen ĂŒber die Aufnahme, Aussetzung oder Einstellung von Wertpapiernotierungen; vgl. § 12 BörsG. Siehe Börsenbesucher, Börsenordnung, Börsenrat, Committee on Admission.
