BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Börsenrat (stock exchange council)
In Deutschland Gremium mit höchstens 24 Personen an einer lokalen Börse mit der Aufgabe, den ordnungsgemĂ€ssen Ablauf der GeschĂ€fte sicherzustellen und die BörsengeschĂ€ftsfĂŒhrung zu ĂŒberwachen; vgl. § 9 BörsG. Siehe Börsenordnung.
