BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bonifikation (bonification)
Vermittlungsprovision, die bei der Begebung von Wertpapieren an die Bank bzw. das Emissionskonsortium zu zahlen ist. EinrĂ€umung eines besonderen Nachlasses (Rabattes) auf den Ausgabepreis eines Papiers an bestimmte Zeichner, etwa Grossabnehmer oder KĂ€ufer, die sich vertraglich zur Einhaltung einer Sperrfrist verpflichten. ZusĂ€tzliche Zinszahlung, welche ĂŒber die ĂŒblichen Verzinsung hinaus einem Kunden gewĂ€hrt wird. Gutschrift an gute Kunden, teilweise im Grosshandel und Transportgewerbe als TreueprĂ€mie (gratuity) ĂŒblich; oft dann als sog. Jahresbonus (annual bonus). Bei Fluggesellschaften (airlines) teilweise ĂŒbliche Gutschrift an FluggĂ€ste, die mit derselben Linie oder mit einer im Konzernverbund stehenden Gesellschaft Flugreisen buchen (Bonus-Meilen-System). Siehe Bonus, Emission, Garantiesyndikat, PrĂ€mie, Refaktie, VergĂŒtung.

