BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bringschuld, GeschĂƒÆ’Ă‚Â€ftsverkehr

Bringschuld (debt to be discharged at creditor's domicile; duty to inform the colleagues)

Im GeschĂ€ftsverkehr Bezeichnung dafĂŒr, dass der Schuldner die Leistung am Sitz des GlĂ€ubigers zu erbringen hat. Im Informations-Management eines Unternehmens (etwa: einer Bank) die Pflicht desjenigen, der ĂŒber eine Nachricht (etwa: Insolvenz eines Kreditnehmers) verfĂŒgt, diese den Beteiligten (gemĂ€ss internen Richtlinien) unverzĂŒglich zu ĂŒbermitteln. Siehe Zahlungsort.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen