BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bugsiergeld (tow fee)
FrĂŒher eine Zahlung dafĂŒr, dass krĂ€ftige MĂ€nner (Schlepper; Hauler, Treidler) ein Schiff durch Taue (tightropes) vom Ufer (vom Treidelpfad, Leinpfad; towpath) aus hinter sich herzogen; bugsieren: von Bug = vorderes Schiffsende. -Waren die Schiffszieher beritten (= Leinreiter), so erhöhte sich das Bugsiergeld entsprechend. Heute gesagt fĂŒr die Bezahlung der Motorschiffe, die einen Lastkahn vor sich herschieben. Siehe Rheinoctroi.

