BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bundesanleihen, Bunds (federal bonds)
In Deutschland neben Anleihen des Bundes auch die seiner Sondervermögen. Die Wertpapiere haben standardisierte Zins-und KapitalfĂ€lligkeiten (am 4. JĂ€nner bzw. 4. Juli). Dabei können ja nach Emissionstermin Anleihen mit einem kurzen (unterjĂ€hrigen) oder langen (ĂŒberjĂ€hrigen) ersten Kupon entstehen.Bundesanleihen sind hinsichtlich ihrer Konditionen eine wichtige Orientierungsgrösse fĂŒr den Markt gesamthaft. Der Zehnjahres-Bund gilt bis anhin als Benchmark sowohl fĂŒr die deutschen als auch fĂŒr die europĂ€ischen AnleihemĂ€rkte. Seit MĂ€rz 2006 legt der Bund auch an den Index der Konsumentenpreise im Euroraum gebundene Anleihen auf, volkstĂŒmlich "Inflationsbonds" genannt; rund fĂŒnf Prozent der Kreditaufnahme des Bundes sollen nach und nach durch solche Titel gedeckt werden. Zuvor hatten schon Italien und Frankreich entsprechende Wertpapiere begeben. -GemĂ€ss § 36 BörsG sind Bundesanleihen an jeder deutschen Börse automatisch im Segment amtlicher Handel und nach § 52 BörsG auch im geregelter Markt zugelassen. Siehe Futures, Zinsswap. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S. 31 ff. (S. 33: Ăbersicht der GeldBrief- Spannen deutscher Bundesanleihen seit 1991).

