BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bundesanstalt, Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin (Federal Institute Agency for Finanical Markets Services Supervision)

Die Aufsichtsbefugnisse fĂŒr Banken, den Wertpapierhandel und das VersicherungsgeschĂ€ft sowie die ĂŒbergreifenden Bereiche und Produkte der FinanzmĂ€rkte (wie Internet-GeschĂ€ft, Vermögensverwaltung, Anleger-und Verbraucherschutz, Alterssicherungsfonds) liegen bei einer einzigen Behörde, die in Deutschland am 1. Mai 2002 mit doppeltem Sitz in Frankfurt am Main und Bonn ihre Arbeit aufnahm und die bis dahin spartenbezogenen Aufsichtsbehörden ersetzte. Damit folgte man der sich immer mehr abzeichnenden Entwicklung zu Finanzkonglomeraten. -Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine rechtsfĂ€hige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im GeschĂ€ftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und beschĂ€ftigt rund tausend Mitarbeiter. Die Bundesanstalt beaufsichtigt etwa 2 700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und ĂŒber 700 Versicherungsunternehmen; mehr darĂŒber bei . Siehe Aufsicht, Capture- Theorie, Fachbeirat BaFin. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 25 (hinsichtlich deren PrĂŒfung durch den IWF), S. 232 ff. (hinsichtlich der auch dort wuchernden AusschĂŒsse), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 93 (hinsichtlich des Umfangs der Aufsicht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen