BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bundesschatzanweisungen, SchĂƒÆ’Ă‚Â€tze

Bundesschatzanweisungen, SchÀtze (German federal Treasury notes)

In Deutschland vom Bund im vierteljĂ€hrlichen Rhythmus (MĂ€rz, Juni, September, Dezember) begebene Wertpapiere mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Erwerb ist grundsĂ€tzlich jedermann möglich. Im Tenderverfahren sind jedoch Banken, die der Bietergruppe Bundesemissionen angehören, unmittelbar bietungsberechtigt. Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingefĂŒhrt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen