BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bundesversicherungsamt (German Federal Social Insurance Authority)
Die Behörde mit Sitz in Bonn fĂŒhrt die Aufsicht ĂŒber bundesunmittelbare TrĂ€ger und Einrichtungen der Sozialversicherung. Das Bundesversicherungsamt ĂŒbt im Zuge dessen als Aufsichtsbehörde vor allem die ihm durch das Sozialgesetzbuch zugewiesenen Beratungs-und Genehmigungsbefugnisse gegenĂŒber den SozialversicherungstrĂ€gern aus und prĂŒft die GeschĂ€fts-, Rechnungs-und BetriebsfĂŒhrung bei den bundesunmittelbaren KrankenversicherungstrĂ€gern und deren Pflegekassen. Die Behörde ist (entgegen ihrem Namen und trotz hĂ€ufiger andersartiger Berichte in der Presse) mit der Aufsicht ĂŒber die (privaten) Assekuranz nicht befasst; dies ist allein Sache der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht.

