BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bussgeld (punitive damages; administrative fine, penitent fee)
Allgemein die von einer Behörde verhĂ€ngte StrafgebĂŒhr; im engeren Sinne in Deutschland die fĂŒr einen Regelverstoss im Strassenverkehr verfĂŒgte Zahlung. Im Finanzsektor die von den Aufsichtsbehörden verhĂ€ngten Geldstrafen zur Ahndung von Verstössen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften. Gegen erlassene Bussgeldbescheide der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht können die Betroffenen zunĂ€chst ein Widerspruchsverfahren beantragen; wird der Widerspruch zurĂŒckgewiesen, so können die ordentlichen Gerichte angerufen werden. FrĂŒher die einem Beichtenden auferlegte Zahlung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens an Leib und Gut von Mitmenschen. Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Bestandskraft, Fersengeld, Pönalgeld, SonderprĂŒfung, Verwarnung, Zwangsgeld. Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin; dort jeweils viele einzelne FĂ€lle sowie Bericht ĂŒber Rechtsbehelfe gegen Massnahmen der Behörde.
