BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Buttergeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Buttergeld (butter penny)

FrĂŒher eine ehevertraglich oder herkömmlich der BĂ€uerin und zu deren freien Verwendung zufliessendes Einkommen aus ihrer Besorgung der Milchwirtschaft im landwirtschaftlichen Betrieb, auch Milchgeld genannt. Eine Abgabe vornehmlich fĂŒr Zwecke des Kirchbaus, die Hersteller von Christstollen zu entrichten hatten. Die Verwendung von Butter fĂŒr dieses vorweihnachtliche Backwerk war kirchlicherseits ursprĂŒnglich nicht erlaubt, weil die Adventmonate liturgisch eine Fastenzeit sind. Auf Antrag erlaubte Papst Innocenz VIII. im Jahr 1491 das Verbacken von Butter unter der Auflage, dass dafĂŒr eine Gabe bezahlt werde, die religiösen Werken zufliessen sollte.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen