BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bargeldkontrolle

Bargeldkontrolle (obligation to declare cash)

Seit 15. Juni 2007 haben Reisende bei der Einreise in die EuropĂ€ische Union und bei der Ausreise aus der EU mitgefĂŒhrtes Bargeld (einschliesslich Edelmetalle) im Wert von 10 000 Euro oder mehr bei der fĂŒr den GrenzĂŒbertritt zustĂ€ndigen Zollstelle zwingend (schriftlich und gemĂ€ss Formblatt der Zollbehörde) anzumelden. Grundlage dieser Vorschrift ist die Verordnung . 1889/2005 der EuropĂ€ischen Kommission; sie dient der EinschrĂ€nkung der GeldwĂ€sche. Siehe Fluchtgeld, Konten-Offenlegung, Terrorismus-Finanzierung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen