Bail-out, Bailout

Bail-out auch Bailout (so auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Rettung auf dem Wege einer Entschuldung durch Dritte

Die Rettung auf dem Wege einer Entschuldung durch Dritte. Unterschieden wird ein privatwirtschaftliches Bail-out, bei dem ein Unternehmen (eine Bank) vor Insolvenz (durch ein anderes Institut, durch die Zentralbank, durch den Staat) bewahrt wird, binnenstaatliches Bail-out, bei dem die Zahlungsfähigkeit einer staatlichen Institution (Gemeinde, Kreis, Land, Staatsunternehmen) durch Hilfe einer anderen öffentlichen Stelle aufgebrochen wird und internationales Bail-out, bei dem ein Staat durch einen anderen Staat bzw. durch Internationale Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds gestützt wird. -Im EU-Vertrag ist in Artikel 103 eine Non-Bail-out-Klausel eingebaut: die Gemeinschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten irgendwelcher öffentlicher Stellen in den Mitgliedsländern. Siehe Aval, Bürgschaft, Defizit-Finanzierungsverbot, Eventualforderung, Garantie, Geldmarkt-Operationen, Moral Hazard, Single Master Liquidity Conduit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329620 |