Bankgeschäfte, Betrieb

Bankgeschäfte, unbare (cashless banking)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Depositengeschäftes, wenn es durch Absprache oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Darlehnsbetrag oder über die Depositen durch Barabhebung zu verfügen

Der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Depositengeschäftes, wenn es durch Absprache oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Darlehnsbetrag oder über die Depositen durch Barabhebung zu verfügen. In Deutschland sind Institute mit solcher Geschäftsausrichtung gesetzlich untersagt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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