Barzahlungsklausel, Karten

Barzahlungsklausel (cash payment clause)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot für Barzahler Nachlässe als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewähren oder Gebühren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge rule)

Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot für Barzahler Nachlässe als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewähren oder Gebühren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge rule). Trotz vereinbarter Konventionalstrafen wird die Barzahlungsklausel im Sinne von vor allem bei sehr hohen Transaktionen häufig nicht eingehalten. Siehe Disagio.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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