Beanstandungen, Gelegentlich

Beanstandungen, aufsichtliche (prudential complaints)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Gelegentlich einer (Sonder) Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder auf anderen Wegen (vor allem auch Hinweise von Kunden und Konkurrenten) festgestellte Mängel in allen Geschäftsfelder von Instituten

Gelegentlich einer (Sonder) Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder auf anderen Wegen (vor allem auch Hinweise von Kunden und Konkurrenten) festgestellte Mängel in allen Geschäftsfelder von Instituten. Siehe Abberufungs-Verfügung, Beschwerdestelle. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Übersicht der Beanstandungen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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