Beschwerdeverfahren (complaint questionnaire)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWSDie nationalen Aufsichtsbehörden verlangen bei Beschwerden gegen Finanzdienstleister in der Regel die Ausfüllung eines Formblatts (Fragebogens), um den Geschäftsgang zu vereinfachen. Ein Beschwerdeverfahren ist jedoch kein aussergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und kann auch zivilrechtliche Klagen nicht ersetzen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 193 (Formblatt auf der Webseite der Behörde abrufbar).
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