Börsenbesucher (settlement authorised person)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein diejenigen Personen, welche GeschĂ€fte an einer Börse gemĂ€ss deren Zulassungsvorschriften abschliessen dĂŒrfen. Jeder, der ein Gut (Devisen, Effekten, Waren) an der Börse (ver)kaufen will, muss sich daher einer zum Abschluss des GeschĂ€ftes berechtigten Person bedienen. In Deutschland auch SkontrofĂŒhrer-Unternehmen. Siehe Karten-Stapel, SkontrofĂŒhrer.
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