BĂƒÆ’Ă‚Â¶rsenbesucher, Personen

Börsenbesucher (settlement authorised person)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein diejenigen Personen, welche GeschĂ€fte an einer Börse gemĂ€ss deren Zulassungsvorschriften abschliessen dĂŒrfen

Allgemein diejenigen Personen, welche GeschĂ€fte an einer Börse gemĂ€ss deren Zulassungsvorschriften abschliessen dĂŒrfen. Jeder, der ein Gut (Devisen, Effekten, Waren) an der Börse (ver)kaufen will, muss sich daher einer zum Abschluss des GeschĂ€ftes berechtigten Person bedienen. In Deutschland auch SkontrofĂŒhrer-Unternehmen. Siehe Karten-Stapel, SkontrofĂŒhrer.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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