Börsengeschäftsführung (stock exchange management)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland Personen, denen die Leitung einer örtlichen Börse obliegt. Die Aufgaben sind vor allem Zulassen bzw. Ausschliessen von Börsenmitgliedern und Besuchern, Regelung von Organisation und Geschäftsabläufen sowie Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung oder Einstellung von Wertpapiernotierungen; vgl. § 12 BörsG. Siehe Börsenbesucher, Börsenordnung, Börsenrat, Committee on Admission.
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