Börsenpflicht, Verpflichtung

Börsenpflicht (mandatory exchange trading rule)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln

Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG. Siehe Inhouse- System, Internalisierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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