Börsensachverständigen-Kommission, Exchange

Börsensachverständigen-Kommission (Exchange Expert Commission)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In Deutschland beim Bundesministerium für Finanzen angesiedeltes Gremium, das insbesondere marktnahe Empfehlungen für die Aufsichtsbehörden vorbereitet bzw

In Deutschland beim Bundesministerium für Finanzen angesiedeltes Gremium, das insbesondere marktnahe Empfehlungen für die Aufsichtsbehörden vorbereitet bzw. ausarbeitet. Der geltende Übernahmekodex (takeover instructions), der die Regeln bei der Übernahme eines Unternehmens durch eine anderes Unternehmen festlegt, wurde in diesem Ausschuss erarbeitet. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 42 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329891 |