Börsenumsatzsteuer (auch: Effektenumsatzsteuer; stock exchange tax)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Eine Abgabe, die in vielen Staaten auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren nach jeweils im Gesetz vorgeschriebener Weise erhoben wird. In Deutschland wurde diese Steuer 1991 abgeschafft.
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