Bundesschatzanweisungen, SchĂƒÆ’Ă‚Â€tze

Bundesschatzanweisungen, SchÀtze (German federal Treasury notes)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In Deutschland vom Bund im vierteljÀhrlichen Rhythmus (MÀrz, Juni, September, Dezember) begebene Wertpapiere mit einer Laufzeit von zwei Jahren

In Deutschland vom Bund im vierteljĂ€hrlichen Rhythmus (MĂ€rz, Juni, September, Dezember) begebene Wertpapiere mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Erwerb ist grundsĂ€tzlich jedermann möglich. Im Tenderverfahren sind jedoch Banken, die der Bietergruppe Bundesemissionen angehören, unmittelbar bietungsberechtigt. Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingefĂŒhrt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

de | boersenlexikon | 16329959 |