BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Callgeld, Ausleihungen

Callgeld (call money)

Wenn nicht anders definiert, Ausleihungen zwischen Instituten mit dem Recht, den Betrag jederzeit auf kurze Zeit (in der Regel 24 oder 48 Stunden) zu kĂŒndigen. Siehe Tagesgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen