BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Cap, Deutschen

Cap (so auch im Deutschen)

Höchstzinssatz (Zinsdeckel) bei einer Anleihe mit variablem Zinssatz (Floater). Zinsausgleichsvereinbarungen, die als eigenstĂ€ndiges Recht gehandelt werden. Der KĂ€ufer eines Cap ist bereit, eine PrĂ€mie dafĂŒr zu zahlen, dass ihm der VerkĂ€ufer die Differenz zwischen einem vereinbarten Zinssatz und einem (nĂ€her beschriebenen, etwa: LIBOR) Marktzins vergĂŒtet, sobald der Marktzins den vereinbarten Zinssatz ĂŒberschreitet. Damit kann sich der KĂ€ufer der Option gegenĂŒber Zinssteigerungen absichern. Seine variabel verzinslichen Verpflichtungen werden bei Erreichen des vereinbarten Zinssatzes, des sog. Cap-Satzes, auf diese Weise zu einem Festzins. -Der VerkĂ€ufer des Cap erhĂ€lt fĂŒr die Zinsausgleichsvereinbarung eine PrĂ€mie, die sog. Cap- PrĂ€mie. Sobald der Marktzins den Cap-Satz ĂŒberschreitet, kommt auf ihn eine Zahlungsverpflichtung zu. -FĂŒr Caps hat sich ein eigenstĂ€ndiges Segment auf dem Finanzmarkt herausgebildet. Siehe Anleihe, variabel verzinsliche, Chooser Cap, Contingent Swap, Floor, Option, Spekulation, Zinsderivate, Zinsoption, Zinsswap.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen