BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Cassis-de-Dijon-Urteil (Cassis-de-Dijon decision)
GrundsĂ€tzliches Urteil des Gerichtshofes der EuropĂ€ischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg vom 20. Februar 1979, wonach der Vertrag ĂŒber die EuropĂ€ische Gemeinschaft (EGV) implizit die gegenseitige Anerkennung der nationalen Gesetze enthĂ€lt. Die vollstĂ€ndige Harmonisierung ist somit keine Vorbedingung fĂŒr die Errichtung des EuropĂ€ischen Binnenmarktes. -Daraus ist zu folgern, dass auch eine Vollharmonisierung der einzelstaatlichen Regelungen auch auf den FinanzmĂ€rkten, einschliesslich des Aufsichtsrechts, keine unerlĂ€ssliche Voraussetzung fĂŒr einen einheitlichen europĂ€ischen Finanzmarkt sein muss. Dies fĂŒhrte in der Folge dazu, dass es in Bezug auf die FinanzmĂ€rkte und Aufsicht zu immer engerer Kooperation zwischen den beteiligten Behörden kam, die sich in vielen AusschĂŒssen niederschlĂ€gt. -Auslöser des Cassis-de-Dijon Urteils war die Einfuhr eines Johannisbeer-Likörs (Cassis) durch die deutsche Handelsgruppe Rewe. Die deutsche Bundesmonopolverwaltung fĂŒr Branntwein mit Sitz in Frankfurt am Main verbot Rewe den weiteren Import und Verkauf, weil der Alkoholgehalt von 16 bis 22 Volumenprozent nicht dem vom deutschen Branntweinmonopolgesetz geforderten Alkoholgehalt fĂŒr Liköre von 25 Prozent entspreche. Dagegen klagte Rewe; und der EuGH stellte in seinem wegweisenden Urteil klar, dass dieses Verbot nicht mit der Warenverkehrsfreiheit nach Artikel 28 EGV vereinbar sei; dass ĂŒberhaupt "jede einzelstaatliche Regelung, die geeignet ist, den Handel in der Gemeinschaft unmittelbar oder mittelbar, gegenwĂ€rtig oder potentiell zu behindernâ unzulĂ€ssig ist (sog. "Dassonville- Formel", aus einem Urteil des EuGH vom Jahr 1974). Siehe Kreditinstitut, grenzĂŒberschreitend tĂ€tiges, Spill-over-Effekt. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 43. Central Application for Registered Shares Online, CARGO: In Deutschland ein System zur zentralen Verwahrung von Wertpapieren (Inhaberaktien) mittels einer variablen Globalurkunde pro Emission, die bei der Deutsche Börse AG fortlaufend an den verwahrten Bestand angepasst wird. Dividendenzahlungen und allfĂ€llige KapitalverĂ€nderungen können somit vereinfacht durchgefĂŒhrt werden.

