BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Community Card (so auch im Deutschen gesagt)
Im Handel eine zentrale Kundenkarte, die von mehreren Partnern sich ergĂ€nzender Konsumbereiche herausgegeben wird, und die in der Regel verschiedene Funktionen (wie z. B. Bonus-und Kreditfunktion) bĂŒndelt. Durch Erweiterung ihrer Gebrauchsmöglichkeiten (etwa als Telephonkarte) versucht man, die AttraktivitĂ€t der in Deutschland bis anhin noch wenig verbreiteten Community Cards schrittweise zu erhöhen. Ein Problem bleibt dabei das Einschleusen von gefĂ€lschten Karten. Siehe Cobranding-Karte, Computerzahlung, Counterfeit Card, Chipkarte, Geld, elektronisches, Karte, multifunktionale, NetzgeldgeschĂ€ft, Sparbuch, Ticketing, electronic. Community Reinvestment Act, CRA: In Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley- Gesetz (GLB Act) aus dem Jahre 2000 werden Bankholdings in den USA durch die CRA verpflichtet, dass Bankdienstleistungen vor Ort in befriedigendem Masse angeboten werden. Die Aufsichtsbehörden schreiben hierfĂŒr Ratings vor, die veröffentlicht werden.

