BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Definitiver, Kauf

Definitiver Kauf bzw. Verkauf (outright transaction [Betonung bei adverbiellem Gebrauch von outright = auf der ersten Silbe, sonst liegt der Akzent auf der zweiten Silbe)

Bei der EZB eine Transaktion, bei der die Zentralbank Vermögenswerte am Markt (per Kasse oder Termin) endgĂŒltig kauft oder verkauft. Siehe AbwicklungsbestĂ€tigung, Closing, Buchgewinn, FinalitĂ€t, Mistrade, Übertragung, endgĂŒltige.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen