BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Dammgeld (dam contribution)
FrĂŒhere Umlage zum Bau und zur Unterhaltung eines Dammes (Wehr zum Abhalten von Wasser) an KĂŒsten und entlang der Flussufer. -Vor der Regulierung (zeitgenössisch: Rektifikation) der FlĂŒsse (zum Beispiel ab 1815 des Oberrheins durch Johann Gottfried Tulla) im 19. Jht. vernichteten Ăberschwemmungen oft ganze Landstriche, so dass der Uferbefestigung und damit dem Dammgeld eine volkswirtschaftlich sehr hohe Bedeutung zukam. Siehe Deichgeld, Knickgeld.
