BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Darlehn-gegen-Papiere-GeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft, KreditgewĂƒÆ’Ă‚Â€hrung

Darlehn-gegen-Papiere-GeschÀft (loan-against-papers deal)

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter die KreditgewĂ€hrung an einen Hedge-Fonds, der im Gegenzug von der Bank direkt bzw. ĂŒber eine Zweckgesellschaft ausplazierte und auf dem Wege der Verbriefung in Papiere umgewandelte Tranchen kauft. -Ökonomisch gesehen verbleibt diesfalls das Risiko bei der Bank; denn gerĂ€t der Hedge-Fonds ins Schlingern, dann wird das Darlehn an den Hedge-Fonds uneinbringlich. Siehe Single Master Liquidity Conduit, RĂŒckschlag-Effekt, Verbriefungsstruktur.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen