BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Darlehnforderungs-Verkauf, Banken

Darlehnforderungs-Verkauf (loan factorisation)

Banken als Darlehnsgeber können nach deutschem Recht grundsÀtzlich ihre Forderungen verkaufen. Auch aufsichtsrechtlich ist gegen eine VerÀusserung der Forderungen nichts einzuwenden. Siehe Kredit, nichtabtretbarer, Verbriefung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (Beschwerden gegen entsprechende Transaktionen).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen