BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Darstellung, IAS IFRS

Darstellung, glaubwĂŒrdige (faithful representation, fair presentation)

Sowohl nach IAS/IFRS als auch nach US-GAAP ist der Grundsatz der Fair Presentation der oberste Bilanzierungsgrundsatz und nicht das Vorsichtsprinzip. Freilich ist der Stellenwert dieses Grundsatzes nach IAS/IFRS und US-GAAP unterschiedlich. WĂ€hrend er nach US-GAAP ein sog. "Overriding Principle" darstellt, was bedeutet, dass zur Erhöhung der AussagefĂ€higkeit des Jahresabschlusses von Einzelvorschriften abgewichen werden kann (oder vielleicht gar muss), schliessen die IAS/IFRS eine solche Auslegung grundsĂ€tzlich nicht ein. Der Grundsatz ist nur in seltenen AusnahmefĂ€llen (extremly rare circumstances) heranzuziehen. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die nachgelagerten GrundsĂ€tze und die Einzelvorschriften gesamthaft bei zureichender Anwendung zu einer Darstellung im Jahresabschluss fĂŒhren, der dem Gebot einer glaubwĂŒrdigen Darstellung genĂŒgt. Siehe Angaben, verschleierte, Bewertbarkeit, Fair Value, IAS 39, Informations-Überladung, Klartext, PublizitĂ€t, situationsbezogene, Stetigkeit, VerstĂ€ndlichkeit, Vorhersagen, Vorsichtsprinzip, Wesentlichkeit, ZuverlĂ€ssigkeit, Zweckdienlichkeit. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 55 f. (wesentliche aufsichtsrechtliche Bedenken gegen den FASB-Grundsatz der glaubwĂŒrdigen Darstellung).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen