BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Deckungsquote (coverage ratio)
Bei einer Bank (wenn nicht ausdrĂŒcklich anders dargelegt) das VerhĂ€ltnis von Grundkapital (capital equity) plus Forderungen an Kreditnehmer (loan reserves) minus notleidende Kredite (nonperforming loans) zu den Aktiva gesamthaft (total assets). Der Internationale WĂ€hrungsfonds hat die einzelnen, jeweils unter die genannten Summengrössen fallenden Posten genau definiert. Zudem haben die nationalen Aufsichtsbehörden entsprechende Berechnungen festgelegt. Bei Hypothekenbanken die in Deutschland nach der Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung vorgeschriebenen Aktiva (Deckungsmasse [coverage assets] zur Sicherstellung der fristgerechten Zins-und Tilgungsleistungen). Die Bundesanstalt fĂŒr Fnanzdienstleistungsaufsicht nimmt zu diesem Zweck DeckungsprĂŒfungen vor. Siehe Beleihungswertermittlungsverordnung, DeckungsprĂŒfung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 120 (geforderte Korrekturen der Deckungswerte), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 112 (die AnsprĂŒche der PfandbriefglĂ€ubiger mĂŒssen sowohl nennwertig als auch barwertig durch VermögensgegenstĂ€nde wie Hypotheken gedeckt sein) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

