BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Deckungsstock (insurance coverage fund)
Ălterer Ausdruck fĂŒr die bei Versicherungsunternehmen die Bilanz aufzunehmende, gesetzlich vorgeschriebene RĂŒckstellung fĂŒr kĂŒnftig fĂ€llig werdende Versicherungsleistungen. Die neuere Bezeichnung ist Sicherungsvermögen. Siehe Aktienkurs-Risiko. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 144 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

