BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Deckungsstock, Ausdruck

Deckungsstock (insurance coverage fund)

Älterer Ausdruck fĂŒr die bei Versicherungsunternehmen die Bilanz aufzunehmende, gesetzlich vorgeschriebene RĂŒckstellung fĂŒr kĂŒnftig fĂ€llig werdende Versicherungsleistungen. Die neuere Bezeichnung ist Sicherungsvermögen. Siehe Aktienkurs-Risiko. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 144 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen