BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Delisting (so meistens im Deutschen gesagt)
Der RĂŒckzug eines Emittenten von der Börse. In Deutschland ist dieser Vorgang gesetzlich geregelt und wird von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht ĂŒberwacht. -Obwohl das Delisting eine wesentlich verĂ€nderte Bedingungen der Handelbarkeit einer Aktie darstellt, unterliegt es in Deutschland (noch) keiner Ad-hoc-Mitteilungspflicht, da es sich dabei formal nicht um eine VerĂ€nderung der finanziellen oder wirtschaftlichen Situation des Unternehmens handelt. -Die Aufhebung der Börsen-Notierung eines Unternehmens fĂŒhrt in der Regel zu einer SchĂ€digung der verbleibenden Kleinanleger. Denn diese können jetzt den Marktwert der Aktiengesellschaft, ausgedrĂŒckt durch den Kurs der Aktie, kaum mehr beurteilen. Siehe Deregistrierung, Going Private, Public-to-Private, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act.

