BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Deutsche Gesellschaft fĂŒr Ad-hoc-PublizitĂ€t (DGAP)
Im Jahr 1996 gegrĂŒndete Servicegesellschaft, welche nach Beauftragung durch ein Unternehmen alle Mitteilungs-und Veröffentlichungspflichten ĂŒbernimmt, die diesem aus § 15, Abs. 1 bis Abs. 4 WpHG erwachsen. Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich.

