BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Devisen-Vorleistung (advance of funds in foreign exchange)
Die Devisenbehörde stellt einem Importeur auslĂ€ndische Zahlungsmittel zum Import eines Gutes (etwa: Gold) zur VerfĂŒgung unter der Bedingung, dass er die verarbeitete Ware (etwa: Goldschmuck, Golduhren) innert eines vorgegebenen Zeitraums ins Devisenausland verkauft und die dann erlösten Devisen der Behörde abliefert. Durch GewĂ€hrung einer entsprechenden Belassungsquote kann erreicht werden, dass durch diese Massnahme starke Anreize fĂŒr den devisenbringenden Export (im Beispiel: sehr hohe wertschöpfende Verarbeitung der importierten Rohware Gold) ausgelöst werden. Siehe Unit-Value-Relation.

