BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Dienstleistungen (services)
Von einer natĂŒrlichen oder juristischen Person einem Kunden oder einem Gegenstand des Kunden erbrachtes Handeln gegen entsprechendes Entgelt. Im Gegensatz zu seiner Sachleistung ist eine Dienstleistung nicht lagerungsfĂ€hig und ĂŒbertragbar. Die Erzeugung und der Verbrauch fallen in der Regel zeitlich zusammen (Uno-actu-Grundsatz). GrundsĂ€tzlich sind Dienstleistungen nicht materiell; sie können aber gegenstĂ€ndliche Bestandteile enthalten, etwa ein TrĂ€germedium, auf dem das Ergebnis der Dienstleistung ĂŒbermittelt wird. Die GĂŒte der Dienstleistung bezeichnet man als Service-QualitĂ€t. Siehe Bankdienstleistungen, Finanzdienstleister, Wertpapier-Nebendienstleistungen. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2007, S. 82 f. (Schwierigkeiten der exakten Messung der Dienstleistungen), S. 90 f. (Indikatoren zur Messung des Wettbewerbs im Dienstleistungs-Sektor), S. 93 f. (EU-Richtlinie ĂŒber Dienstleistungen im Binnenmarkt).

