BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Diskretionskonten (discretionary accounts)
Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszufĂŒhren, ohne ihn darĂŒber im vorhinein verstĂ€ndigen zu mĂŒssen. Solche mit Vollmacht gefĂŒhrte Konten (auch "managed accounts" genannt) sind sowohl an FinanzmĂ€rkten als auch an WarenmĂ€rkten nicht selten.

