Delisting, Deutschen

Delisting (so meistens im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Der Rückzug eines Emittenten von der Börse

Der Rückzug eines Emittenten von der Börse. In Deutschland ist dieser Vorgang gesetzlich geregelt und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. -Obwohl das Delisting eine wesentlich veränderte Bedingungen der Handelbarkeit einer Aktie darstellt, unterliegt es in Deutschland (noch) keiner Ad-hoc-Mitteilungspflicht, da es sich dabei formal nicht um eine Veränderung der finanziellen oder wirtschaftlichen Situation des Unternehmens handelt. -Die Aufhebung der Börsen-Notierung eines Unternehmens führt in der Regel zu einer Schädigung der verbleibenden Kleinanleger. Denn diese können jetzt den Marktwert der Aktiengesellschaft, ausgedrückt durch den Kurs der Aktie, kaum mehr beurteilen. Siehe Deregistrierung, Going Private, Public-to-Private, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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