Diskretionskonten, Kontoinhaber

Diskretionskonten (discretionary accounts)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszufĂŒhren, ohne ihn darĂŒber im vorhinein verstĂ€ndigen zu mĂŒssen

Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszufĂŒhren, ohne ihn darĂŒber im vorhinein verstĂ€ndigen zu mĂŒssen. Solche mit Vollmacht gefĂŒhrte Konten (auch "managed accounts" genannt) sind sowohl an FinanzmĂ€rkten als auch an WarenmĂ€rkten nicht selten.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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