BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

EGT

EGT

Als EGT (Ergebnis der gewöhnlichen GeschĂ€ftstĂ€tigkeit) oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des KerngeschĂ€ftes bezeichnet. Vom KerngeschĂ€ft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder AktienrĂŒckkĂ€ufe.