BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Eigengeld, Bausparkassen

Eigengeld (money on account; inmates' money)

Bei Bausparkassen manchmal gesagt von den Einzahlungen des Bausparers plus Zinsgutschriften auf sein Konto. Bei Gefangenen definiert in § 52 StVollzG-NRW als Summe von bei Strafantritt von dem HĂ€ftling in die Anstalt mitgebrachten Geld und Geldleistungen (wie Überweisungen von Familienangehörigen) an den HĂ€ftling seitens Dritter. Der Gefangene kann mit Zustimmung der Vollzugsanstalt ĂŒber diese BetrĂ€ge frei verfĂŒgen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen