BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Einlagensicherung (deposit guarantee, deposit insurance, protection scheme)
Regelungen, die sicherstellen, dass im Falle der ZahlungsunfĂ€higkeit einer Bank Depositen nicht in Verlust geraten. UrsprĂŒnglich wegen der Moral-Hazard-Gefahr mit Misstrauen begegnet, sind heute entsprechend ausgestaltete Sicherungssysteme in fast allen LĂ€ndern verbreitet. Oft verlangt auch die Zentralbank oder die Aufsichtsbehörde, dass die Banken Kleinanlegern (small depositors) ihre Einlagen garantieren. In Deutschland im einzelnen gesetzlich seit 1998 geregelt in einem eigenen "Einlagensicherungs-und AnlegerentschĂ€digungsgesetz (ESAEG)" und aufsichtsrechtlich ĂŒberwacht. Banken, die nicht einer Einlagesicherungseinrichtung angehören, mĂŒssen nach § 23a KWG in ihren GeschĂ€ftsbedingungen an hervorgehobener Stelle auf diese Tatsache hinweisen. -Bei Auslandsbanken mit Zweigstellen in Deutschland gelten jeweils die Regelungen zur Einlagesicherung des Staates, in dem sich der Hauptsitz der betreffenden Bank befindet. Dasselbe gilt fĂŒr Online- Banken sowie fĂŒr Niederlassungen deutscher Banken in anderen Staaten. Siehe Feuerwehrfonds, Kreditinstitut, grenzĂŒberschreitend tĂ€tiges, Marktdisziplin, Moral Hazard, Northern Rock-Debakel, Pool, Sicherungspflicht, Single Master Liquidity Conduit. Vgl. IMF: Economic Issues 9: Protecting Bank Deposits, Monatsbericht der EZB vom Februar 2005, S. 66.

