BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
EinschreibegebĂŒhr (registration fee)
Eine Abgabe in Bargeld, vor allem in der Bedeutung, um in frĂŒherer Zeit einen Sitzplatz in einer Postkutsche zu erhalten (als Teil der Taxe), an einer Hochschule angenommen (immatrikuliert) zu werden, um ein Motorfahrzeug behördlich eintragen zu lassen (Schweiz) oder eine Sendung durch einen Versender (die Post) auf dem Weg besonderer und schriftlich nachweisbarer Sorgfalt befördern zu lassen. Siehe GebĂŒhr, Taxe.
