BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Eintrittsgeld, GebĂƒÆ’Ă‚ÂŒhr

Eintrittsgeld (admission, door money; entrance fee)

Allgemein eine GebĂŒhr, die bei Betreten bestimmter RĂ€ume (etwa eines Museums) oder bestimmter Veranstaltungen (etwa eines Reitturniers) in der Regel in Bargeld erhoben wird. Damit sollen anfallende Personal- und Sachkosten gedeckt werden. Von GrosstĂ€dten erhobene Abgabe fĂŒr Automobile, die in das Stadtgebiet einfahren, das Citygeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen