BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Enforcer, Deutschen

Enforcer (so auch im Deutschen gesagt; seltener: Bilanz-Kontrolleur)

Die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen muss ab dem Stichtag ultimo Dezember 2004 neben der PrĂŒfung durch einen WirtschaftsprĂŒfer auch einem Audit durch einen externen Revisor unterzogen werden. In Deutschland ist dieses Enforcement-Verfahren zweistufig. Auf der ersten Stufe steht ein unter privatrechtlicher TrĂ€gerschaft, in Benehmen mit dem Bundesministerium fĂŒr Justiz von VerbĂ€nden der berufs-und Interessensvertretung gegrĂŒndeter Verein, die Deutsche PrĂŒfstelle fĂŒr Rechnungslegung (DPR) in Berlin. Auf der zweiten Stufe steht die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde mit hoheitlicher Befugnis. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 178 ff. (dort auch nĂ€here Angaben ĂŒber der neuen Bilanzkontrolle unterliegenden Unternehmen; Organisatorisches). Enlarged Contact Group on the Supervision of Collective Investment Funds, ECG: Im Jahr 1970 gegrĂŒndeter Arbeitskreis mit dem Ziel, aufsichtliche Erfahrungen in Bezug auf Kapitalanlagegesellschaften auf internationaler Ebene auszutauschen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen